Designs
Designs schützen die Erscheinungsform eines Produkts, nicht die vom Patent erfasste technische Idee. Veröffentlichungszeitpunkt und anzumeldendes Design bedürfen gesonderter Prüfung.

PCT · NATIONALE PHASE IN JAPAN
Patente und Gebrauchsmuster im PCT-Verfahren, Prüfung und Aufrechterhaltung sowie Unterschiede zu Designs und Marken.
Beide Laufzeiten werden in der Regel ab dem internationalen Anmeldetag berechnet.
| Gesichtspunkt | Patent | Gebrauchsmuster |
|---|---|---|
| Schutzgegenstand | Technische Erfindungen einschließlich Erzeugnissen und Verfahren, vorbehaltlich der Patentierbarkeitsvoraussetzungen. | Technische Gestaltungen betreffend Form oder Aufbau von Gegenständen oder deren Kombination; keine Verfahren. |
| Vor der Eintragung bzw. Erteilung | Antrag auf Sachprüfung; Prüfung von Neuheit, erfinderischer Tätigkeit und weiteren Voraussetzungen. | Prüfung formaler und grundlegender Anforderungen; Eintragung ohne Sachprüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit. |
Gebrauchsmuster werden nach Prüfung formaler und grundlegender Anforderungen ohne Sachprüfung eingetragen. Die Eintragung garantiert keinen Rechtsbestand. Vor der Durchsetzung muss der Inhaber dem mutmaßlichen Verletzer unter Vorlage eines technischen Bewertungsberichts eine Verwarnung zukommen lassen.
Über den PCT kann in Japan Gebrauchsmusterschutz beantragt werden, sofern Schutzgegenstand und Verfahren die Voraussetzungen erfüllen. Form oder Aufbau eines Gegenstands können geeignet sein; ein Herstellungs- oder Softwareverfahren wird durch bloße Umbenennung nicht zum gebrauchsmusterfähigen Gegenstand.
Da Neuheit und erfinderische Tätigkeit vor Eintragung nicht sachlich geprüft werden, bestätigt die Eintragung nicht den Rechtsbestand. Die Rechtsdurchsetzung setzt eine Verwarnung unter Vorlage eines technischen Bewertungsberichts voraus. Bewertung, Rechtsbestand und Durchsetzungsaussichten sind sorgfältig zu prüfen.
Wir betrachten Produktlebenszyklus, Nachahmungsrisiken und technischen Gegenstand, statt Gebrauchsmuster lediglich als preiswerteren Patentersatz zu empfehlen.
Der Prüfungsantrag ist ein gesonderter Verfahrensschritt mit eigener Frist. Im weiteren Verlauf stimmen wir Änderungen ab und erwidern auf Beanstandungen.
Beide Rechte können nicht über den PCT erworben werden. Wir beraten zu ergänzendem Schutz für Produkt und Marke.
Der PCT ist kein Anmeldesystem für Designs oder Marken. Produktgestaltung sowie Namen und Logos erfordern gesonderte Design- bzw. Markenverfahren.
Designs schützen die Erscheinungsform eines Produkts, nicht die vom Patent erfasste technische Idee. Veröffentlichungszeitpunkt und anzumeldendes Design bedürfen gesonderter Prüfung.
Marken schützen Zeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie ältere Marken sind zu prüfen.
Leitfaden zur Erwiderung auf Madrid-Schutzverweigerungen →Werden mehrere Schutzrechtsarten kombiniert, sind ihre Schutzgegenstände und Fristen jeweils gesondert zu prüfen.
Nennen Sie uns die WO-Nummer und Ihre Ziele. Wir prüfen die Angaben und erläutern die nächsten Schritte.
Angebot anfordern →Allgemeine Informationen, geprüft am 15. Oktober 2026. Verfahren und Gebühren hängen von der Anmeldung ab und können sich ändern. Vor Annahme eines Einreichungsauftrags bestätigen wir den aktuellen Stand.
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