Tsubame IP Law Firm unterstützt ausländische Anmelder und ihre Vertreter beim Eintritt von PCT-Anmeldungen in die japanische nationale Phase, bei der japanischen Übersetzung sowie im anschließenden Prüfungsverfahren und bei der Erwiderung auf Prüfungsbescheide.
Leistungen und Gebühren für den Eintritt in die nationale Phase
Unsere erfahrenen japanischen Patentanwälte und Patentingenieure prüfen die Anmeldung und beraten zu geeigneten Änderungen und zur Verfahrensstrategie in Japan. Die japanische Übersetzung wird kanzleiintern erstellt und geprüft. Unser Gebührenverzeichnis trennt klar zwischen Honorar, Übersetzungskosten und Amtsgebühren des Japanischen Patentamts (JPO). Auch von Ihnen bereitgestellte japanische Übersetzungen verwenden wir gerne.
Dies sind unsere Standardgebühren für den Eintritt in Japan. Übersetzungsumfang, Zeichnungen und weitere Arbeiten werden im schriftlichen Angebot abgestimmt. Für den Prüfungsantrag und das anschließende Prüfungsverfahren erhalten Sie ein gesondertes Angebot.
Unser Vorgehen bei Anmeldung und Prüfungsverfahren in Japan
Seit ihrer Gründung 2003 betreut Tsubame IP Law Firm ausländische Mandanten und ihre Vertreter auf Grundlage langjähriger Patenterfahrung. Wir prüfen die Anmeldung beim Eintritt und beraten zu den anschließenden Entscheidungen im Prüfungsverfahren.
01
Prüfung der Anmeldungsunterlagen und Änderungen vor der Sachprüfung
Wir prüfen die Übersetzung, den Anspruchswortlaut und die Übereinstimmung der Ansprüche mit der Beschreibung. Soweit zweckmäßig, schlagen wir freiwillige Änderungen vor Beginn der Sachprüfung vor und erläutern deren Auswirkungen auf den angestrebten Schutzumfang.
Änderungen werden anhand der ursprünglichen Offenbarung geprüft und mit Ihrer Zustimmung eingereicht.
02
Kanzleiinterne Übersetzung für die japanische Patentpraxis
Unsere Patentfachleute erstellen und prüfen KI-gestützte Übersetzungen für japanische Patentanmeldungen. Dabei achten wir auf Terminologie, die Bedeutung des Anspruchswortlauts und Stützung durch die Beschreibung. Auch von Ihnen bereitgestellte japanische Übersetzungen sind willkommen.
Wird in einer von unserer Kanzlei erstellten Übersetzung ein eindeutiger Übersetzungsfehler festgestellt, berechnen wir für dessen Berichtigung kein zusätzliches Übersetzungshonorar. Andere Änderungen und Bescheidserwiderungen werden gesondert abgestimmt und angeboten. Fallen für die Einreichung einer Berichtigung JPO-Amtsgebühren oder damit verbundene anwaltliche Honorare an, stimmen wir diese Kosten vorab mit Ihnen ab.
03
Analyse von Prüfungsbescheiden und Erwiderungsmöglichkeiten
Wir analysieren die Beanstandungen und Entgegenhaltungen, beurteilen die Aussichten auf ihre Überwindung und erarbeiten Argumente sowie geeignete Änderungen. Vor dem weiteren Vorgehen erläutern wir den vorgeschlagenen Anspruchsumfang und die Kosten.
Soweit Klärungsbedarf besteht, kontaktieren wir den Prüfer vorwiegend per E-Mail oder Telefon.
04
Kosten für den Eintritt in Japan und die japanische Übersetzung
Kanzleiinterne Übersetzung und systematisierte Abläufe helfen uns, wettbewerbsfähige Gebühren anzubieten.
KMU, natürliche Personen und Hochschulen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können für eine Ermäßigung oder Befreiung von JPO-Prüfungsgebühren in Betracht kommen. Wir kennen die Voraussetzungen und Antragsverfahren und prüfen die verfügbaren Möglichkeiten, um unnötige Amtsgebühren zu vermeiden. Die Berechtigung und die ermäßigten Kosten erläutern wir Ihnen für den konkreten Fall. Gebührenermäßigungen und weitere Möglichkeiten zur Kostensenkung →
Zusätzliche Arbeiten werden vorab erläutert und abgestimmt. Das Gebührenverzeichnis und ein Berechnungsbeispiel finden Sie unten.
Unser Team: Erfahrung, technische Fachgebiete und Sprachen
Unsere Patentanwälte, Patentingenieure und mehrsprachigen Mitarbeiter arbeiten bei japanischen Anmeldungen und Prüfungsverfahren als ein Team.
Rokubancho, Chiyoda-ku, Tokio
Unsere Kanzlei in Tokio
2003Gründungsjahr
Über 2.000Betreute Mandanten
Über 20 JahrePatentpraxis
Wir pflegen langjährige Mandatsbeziehungen über zahlreiche Branchen und technische Fachgebiete hinweg.
Erfahrene Patentingenieure
Zu unseren Patentingenieuren gehören Fachleute mit mehr als 20 sowie mit mehr als 30 Jahren Berufserfahrung. Sie verbinden technische Fachkenntnisse mit umfassender Erfahrung bei der Ausarbeitung von Patentanmeldungen und im Prüfungsverfahren – vom Verständnis der Erfindung über die Anmeldungsunterlagen bis zur Bescheidserwiderung.
Patenterfahrung für Industrie, Forschungseinrichtungen und Hochschulen
Wir bearbeiten Patentangelegenheiten für Hersteller von Maschinen, Verkehrsmitteln und Konsumgütern sowie für staatliche IT-Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Unsere Tätigkeit umfasst Biotechnologie, das Fachgebiet unseres Kanzleileiters, und zunehmend auch KI und Informationssysteme.
Betreuung auf Deutsch, Englisch, Chinesisch, Koreanisch und Französisch
Unser Team verfügt über Muttersprachler oder Mitarbeiter mit muttersprachlichem Niveau in Deutsch, Englisch, Chinesisch, Koreanisch und Französisch. Patentanwälte, Patentingenieure und administrative Mitarbeiter klären gemeinsam Ihre technischen Anforderungen und Weisungen und erläutern unsere Empfehlungen im Detail.
Hinzu kommt die JPO-Amtsgebühr für den Eintritt von JPY 14.000. Der Prüfungsantrag wird gesondert berechnet.
Dieses Beispiel umfasst zehn Abbildungen und bis zu 20 als Bild aufzubereitende Formeln. Bei 20 Ansprüchen und einem nicht vom JPO erstellten internationalen Recherchebericht beträgt die gesonderte Amtsgebühr für den Prüfungsantrag JPY 196.000.
Für die japanische Patentübersetzung berechnen wir USD 0,08 je abrechenbarem Wort des Ausgangstextes. Das endgültige Angebot richtet sich nach der bestätigten Ausgangssprache, den Unterlagen und dem Leistungsumfang.
Detaillierte Gebühren, Abbildungen und Übersetzungsumfang
Position
Gebühr / Berechnungsgrundlage
Eintritt in die nationale Phase – Honorar
USD 1.000
Japanische Übersetzung
Abrechenbare Wörter des Ausgangstextes × USD 0,08
JPO-Amtsgebühr für den Eintritt
JPY 14.000
Abbildungen
Erste 15 enthalten; jede weitere Abbildung USD 8 ohne Übersetzung / USD 15 mit Übersetzung
Als Bild aufzubereitende Formeln
Erste 20 enthalten; jede weitere Formel USD 5
Identifizierbare Nukleotid- und Aminosäuresequenzen sind von der wortbasierten Übersetzungsberechnung ausgenommen. Erläuternder Text bleibt abrechenbar. Zu übersetzender Tabellentext ist im Übersetzungshonorar enthalten; es fällt kein gesonderter Tabellenzuschlag an. Bereits durch die Abbildungsbearbeitung abgegoltene Beschriftungen werden nicht nochmals nach Wortzahl berechnet.
Ist die Zahl der Bilder noch unklar, setzen wir dafür keine feste Gebühr an. Bei voraussichtlich umfangreicher Bildaufbereitung erstellen wir nach Prüfung der Originalunterlagen ein detailliertes Angebot.
JPO-Amtsgebühren werden in japanischen Yen angegeben. Enthält ein individuelles Angebot einen unverbindlichen USD-Gegenwert, nennen wir Bezugsdatum und Wechselkurs. Die Gebühren für den Prüfungsantrag sind von den Eintrittskosten getrennt.
Praktische Informationen für Ihre nächste Anmeldung in Japan
Von Ihrer Angebotsanfrage bis zur Einreichung und Prüfung
Die wichtigsten Schritte, Zuständigkeiten und Zeitpunkte sind nachfolgend dargestellt. Wir koordinieren Übersetzung, Einreichung und Prüfungsantrag anhand Ihrer Weisungen und der maßgeblichen Fristen.
A
Angebot und Beauftragung
01Sie
Angebot anfordern
Bitte nennen Sie die WO- oder PCT-Nummer, Ihre Kontaktdaten und Wünsche sowie das Vorliegen einer japanischen Übersetzung.
02Unsere Kanzlei
Prüfung und Angebot
Wir prüfen Anmeldung, Fristen und Unterlagen und erläutern den vorgeschlagenen Leistungsumfang sowie die Kosten.
03Sie
Zustimmung und Zahlung
Kartenzahlung möglich
Bitte bestätigen Sie Angebot und Leistungsumfang und beauftragen Sie uns mit der Bearbeitung. Bei Erstmandaten ist grundsätzlich Vorauszahlung vorgesehen.
B
Übersetzung und nationale Einreichung
04Unsere Kanzlei
Übersetzung bei Bedarf
Übliche Übersetzungsdauer: 1–2 Wochen
Wir erstellen und prüfen die japanische Übersetzung oder verwenden Ihre Übersetzung. Den Zeitplan stimmen wir nach Umfang und Fristen ab.
05Unsere Kanzlei
Eintrittsformblatt einreichen
In der Regel binnen 30 Monaten ab dem frühesten Prioritätstag
Wir reichen das Formblatt für den Eintritt in die nationale Phase beim JPO mit den von Ihnen freigegebenen Angaben ein.
06Unsere Kanzlei
Über die Einreichung berichten
Wir berichten über Einreichungsdatum, japanisches Aktenzeichen und eingereichte Unterlagen.
Soweit es die Fristen erfordern, kann das Eintrittsformblatt vor Abschluss der Übersetzung eingereicht werden.
C
Übersetzungseinreichung und Prüfung
07Unsere Kanzlei
Übersetzung einreichen
Binnen zwei Monaten ab Einreichung des Eintrittsformblatts
Die Übersetzung reichen wir zusammen mit dem Eintrittsformblatt oder innerhalb von zwei Monaten danach ein. Über eine gesonderte Übersetzungseinreichung berichten wir ebenfalls.
08Unsere Kanzlei
Prüfungsantrag stellen
Binnen drei Jahren ab dem internationalen Anmeldetag
Wir prüfen zweckmäßige freiwillige Änderungen und stellen den Prüfungsantrag auf Ihre Weisung – beim Eintritt, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, oder später.
09JPO / unsere Kanzlei
Prüfung und Bescheidserwiderung
Das JPO prüft die Anmeldung. Ergeht ein Prüfungsbescheid, erläutern wir die Beanstandungen und unseren Erwiderungsvorschlag und reichen freigegebene Argumente und Änderungen ein.
Allgemeine Informationen, geprüft am 15. Oktober 2026. Verfahren und Gebühren hängen von der Anmeldung ab und können sich ändern. Vor Annahme eines Einreichungsauftrags bestätigen wir den aktuellen Stand. JPO: nationale Phase · JPO: Gebühren · WIPO