Tsubame IP Law Firm

PCT · NATIONALE PHASE IN JAPAN

Praxisfragen beim Eintritt in Japan

Konkrete Handlungsmöglichkeiten bei Fristversäumnissen, Vorveröffentlichungen, Übersetzungs- und Anspruchsfragen sowie im japanischen Prüfungsverfahren.

Kenrokuen-Garten, Kanazawa · Foto: KimonBerlin (2011) · CC BY-SA 2.0 · Beschnitten

Praxisprobleme beim Eintritt in Japan und unsere Lösungsansätze

Bevor Sie auf Schutz in Japan verzichten oder die Ansprüche erheblich beschränken, sollten die verfügbaren Möglichkeiten geprüft werden. Die folgenden hypothetischen Beispiele erläutern Lösungen bei Fristversäumnissen, Vorveröffentlichungen, Übersetzungsfragen sowie japanischen Anspruchs- und Prüfungsanforderungen.

01

Die Übersetzung ist kurz vor Fristablauf noch nicht fertig

Eine unfertige Übersetzung schließt den Eintritt nicht zwangsläufig aus.

Beispielsituation

Der Auftrag geht erst wenige Tage vor Ablauf der Eintrittsfrist ein. Eine japanische Übersetzung liegt noch nicht vor und die Anmeldung ist umfangreich.

Einreichung und Übersetzung

  • Daten und FristenWir beginnen mit dem aktenkundigen frühesten Prioritätstag und internationalen Anmeldetag. Eintrittsfrist und Prüfungsantragsfrist werden getrennt überwacht.
  • EinreichungsmöglichkeitenDas Eintrittsformblatt kann unter Umständen vor der Übersetzung eingereicht werden. Erfolgt dies in den letzten zwei Monaten der 30-Monats-Frist, kann die Übersetzung innerhalb von zwei Monaten danach folgen.
  • ÜbersetzungszeitplanAuf Grundlage der Ausgangsunterlagen und Änderungen vereinbaren wir einen realistischen Übersetzungs- und Einreichungsplan. Bei vorhandenen Übersetzungen klärt die Prüfung die zu verwendende Fassung und den weiteren Arbeitsbedarf.

Vorrang hat die fristgerechte Einreichung, nicht das Vertrauen auf eine spätere Wiedereinsetzung. Mit Aktenzeichen und verfügbaren Unterlagen können wir die nächsten Schritte zügig beurteilen.

02

Unstimmigkeiten im Ausgangstext vor der japanischen Einreichung beheben

Das JPO stellt strenge Anforderungen an Klarheit und Stützung durch die Beschreibung.

Uneinheitliche Begriffe oder unklare Rückbezüge können den Anspruchsgegenstand und seine Stützung durch die Beschreibung verschleiern und Beanstandungen auslösen. Solche Probleme des Ausgangstextes müssen bei der Erstellung der japanischen Übersetzung und der Prüfung vor Einreichung berücksichtigt werden.

Beispielsituation

Der Ausgangsanspruch führt „a control unit“ (eine Steuereinheit) ein, verwendet später aber nur „a unit“ oder „the unit“. Es bleibt unklar, ob dieselbe oder eine andere Einheit gemeint ist. Die Ausführungsbeispiele beschreiben zudem Schaltungen, ohne diese dem Anspruchswortlaut eindeutig zuzuordnen.

Übersetzungserstellung und Prüfung vor Einreichung

  • Unstimmigkeiten im AusgangstextWir vergleichen Ansprüche, Beschreibung und Zeichnungen, um fehlende Funktionsbegriffe und uneinheitliche Terminologie zu erkennen. Ergibt sich aus der Anmeldung insgesamt, dass dieselbe Einheit gemeint ist, machen wir diesen Zusammenhang im japanischen Wortlaut deutlich.
  • Erste und spätere BezugnahmenWir verfolgen die Einführung und spätere Bezugnahme jedes Merkmals einschließlich der Verwendung von „a“ und „the“. Soweit offenbart, verdeutlichen Formulierungen wie „前記制御部“ (die zuvor genannte Steuereinheit) die Beziehung. Unklare Absichten klären wir mit Ihnen vor Fertigstellung des japanischen Textes.
  • Ansprüche und AusführungsbeispieleWir ordnen Anspruchsbegriffe den in den Ausführungsbeispielen offenbarten Bauteilen, Funktionen und Bezugszeichen zu. Unstimmigkeiten beheben wir bei der japanischen Übersetzung und der Prüfung vor Einreichung, erforderlichenfalls durch klarstellende Änderungen auf Grundlage der ursprünglichen Offenbarung.

Die Behebung von Unstimmigkeiten im Ausgangstext gehört zur Vorbereitung der japanischen Einreichung. Ziel ist, die beabsichtigten Anspruchsmerkmale und ihren Bezug zu den Ausführungsbeispielen für die japanische Prüfung klar darzustellen.

03

Mehrfach abhängige Ansprüche mit Rückbezug auf andere mehrfach abhängige Ansprüche

Durch bloßes Streichen eines Rückbezugs können wertvolle Merkmalskombinationen verloren gehen.

Beispiel für Anspruchsrückbezüge
Anspruch 4Bezieht sich auf einen der Ansprüche 1–3
Anspruch 3Bezieht sich auf Anspruch 1 oder 2

Anspruch 4 bezieht sich auf einen weiteren mehrfach abhängigen Anspruch.

Beispielsituation

Anspruch 3 bezieht sich alternativ auf Anspruch 1 oder 2; Anspruch 4 alternativ auf einen der Ansprüche 1–3. Anspruch 4 nimmt damit auf einen weiteren mehrfach abhängigen Anspruch Bezug.

Anspruchsstruktur überarbeiten

  • RückbezügeWir ermitteln sowohl unzulässige Rückbezüge als auch erhaltenswerte technische Kombinationen. Mehrfach abhängige Ansprüche sind nicht generell verboten.
  • Alternative StrukturenMöglich sind neue Rückbezugsstrukturen, einfache Abhängigkeiten oder die Aufteilung in mehrere Ansprüche. Das bloße Streichen eines Rückbezugs kann wertvolle Anspruchskombinationen kosten.
  • Offenbarungsgrundlage und GebührenWir prüfen die geänderten Ansprüche anhand der ursprünglichen Offenbarung und erläutern die Auswirkungen zusätzlicher Ansprüche auf die Prüfungsantragsgebühr.

Bei PCT-Anmeldungen gilt die Beschränkung für internationale Anmeldungen mit Anmeldetag am oder nach dem 1. April 2022.

04

Eintritts- oder Prüfungsantragsfrist versäumt

Eine Wiedereinsetzung kann bei erfüllten Voraussetzungen und innerhalb strenger Fristen möglich sein.

Beispielsituation

Der Eintritt in die japanische nationale Phase wurde übersehen oder eine versäumte Übersetzungs- bzw. Prüfungsantragsfrist wird entdeckt.

Wiedereinsetzung prüfen und beantragen

  • Versäumte HandlungWir prüfen Einreichungs- und Zahlungsnachweise, die unterlassene Handlung, ihre ursprüngliche Frist sowie den Zeitpunkt, ab dem die Handlung möglich wurde. Die Abhilfe für den nationalen Eintritt und für den Prüfungsantrag wird getrennt geprüft, um festzustellen, ob die jeweilige Wiedereinsetzungsfrist noch läuft.
  • VoraussetzungenBei Verfahrensfristen, für die eine Wiedereinsetzung möglich ist und die am oder nach dem 1. April 2023 versäumt wurden, ist maßgeblich, dass die Versäumung unbeabsichtigt war. Wir prüfen Weisungen, Korrespondenz und die Umstände der Entdeckung, um die Voraussetzungen und die erforderliche Begründung festzustellen.
  • Begründung und EinreichungDie Begründung erläutert die Versäumung, den Zeitpunkt, ab dem die Handlung möglich wurde, und weshalb die Unterlassung unbeabsichtigt war. Bei einem Wiedereinsetzungsantrag holen wir die Übersetzungseinreichung oder den Prüfungsantrag nach, reichen die Begründung ein und veranlassen die erforderlichen Zahlungen innerhalb der geltenden Fristen.

Die betreffende Abhilfe verlangt grundsätzlich ein Tätigwerden innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem die Handlung möglich wurde, und innerhalb eines Jahres ab der ursprünglichen Frist. Eine Wiedereinsetzung nach versäumter Übersetzungsfrist verlängert nicht automatisch die Prüfungsantragsfrist. Abhilfe erfolgt nicht automatisch; bitte kontaktieren Sie uns sofort nach Entdeckung der Versäumung.

05

Ausländische Prüfungsverfahren sprachübergreifend bewerten

Unser mehrsprachiges Team beurteilt die technischen Argumente ausländischer Verfahrensakten.

Prüfungsbescheide, Erwiderungen und Anspruchsänderungen
Verfahrensakten im OriginalDeutsch, Englisch, Chinesisch, Koreanisch und Französisch
Erwiderung in JapanTechnische Argumente und Anspruchsänderungen für Japan bewerten
Beispielsituation

Ein deutscher oder chinesischer Prüfungsbescheid und seine Erwiderung enthalten einen technischen Unterschied, der in einer englischen Zusammenfassung nicht vollständig erklärt wird. Die geänderten Ansprüche zeigen, wie dieser Unterschied im Wortlaut umgesetzt wurde.

Originalakten unmittelbar auswerten

  • Mehrsprachige AnalyseWir analysieren ausländische Prüfungsbescheide, Erwiderungen, geänderte Ansprüche und Entgegenhaltungen in der Originalsprache. Statt uns allein auf eine kurze englische Zusammenfassung zu stützen, erfassen wir die technischen Unterschiede, die Argumentation und die Anspruchsänderungen hinter der Beurteilung des Prüfers.
  • Japanische PrüfungJapan verfügt über einen umfangreichen, über viele Jahre gewachsenen Bestand japanischsprachiger Patentliteratur. Im japanischen Verfahren können Dokumente entgegengehalten werden, die bei Recherchen andernorts nicht ermittelt wurden. Bei Empfehlungen für freiwillige Änderungen vor der Prüfung berücksichtigen wir diese Dokumente sowie die japanischen Klarheits- und Stützungsanforderungen.
  • Gezielte ErwiderungBei einem japanischen Prüfungsbescheid bewerten wir die Begründung des Prüfers zusammen mit dem ausländischen Verfahrensverlauf. Wir erarbeiten konkrete Argumente zu Anspruchsunterschieden, Kombinationsgründen und technischen Wirkungen und besprechen Änderungen, die wirtschaftlich wichtigen Schutzumfang erhalten. Ein negativer schriftlicher Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde oder eine ausländische Beanstandung bestimmt das japanische Ergebnis nicht.

Durch mehrsprachige Analyse und Erfahrung in der japanischen Patentpraxis entwickeln wir Argumente und Änderungen, die die Anmeldung auf dem Weg zur Erteilung voranbringen.

06

Vorveröffentlichung und Schutz in Japan

Prioritätsfrist und japanische Neuheitsschonfrist sind getrennte Fragen.

Beispielsfall · Zeit seit der Offenbarung
OffenbarungMonat 0
Erste nationale AnmeldungMonat 2
PCT-AnmeldungMonat 14
Beispielsituation

Auf die Offenbarung folgen nach zwei Monaten die erste nationale Anmeldung und weitere zwölf Monate später die PCT-Anmeldung. Seit der Offenbarung sind vierzehn Monate vergangen.

Offenbarungs- und Anmeldedaten prüfen

  • Zeitlicher AblaufWir vergleichen Datum, Inhalt und Urheber der Offenbarung mit dem ersten nationalen und dem internationalen Anmeldetag. Bei üblichen PCT-Anmeldungen mit ausländischer Priorität läuft die einjährige japanische Schonfrist grundsätzlich von der Offenbarung bis zum internationalen Anmeldetag. Die erste nationale Anmeldung innerhalb eines Jahres genügt allein nicht.
  • Nachweise und VerfahrenBei möglicherweise begünstigten Fällen prüfen wir den Zusammenhang zwischen Offenbarung und beanspruchter Erfindung und bereiten Nachweise zu Datum und Inhalt vor. Der Einreichungsplan berücksichtigt die japanischen Erklärungs- und Nachweisfristen sowie die erforderlichen Formalitäten.
  • Nicht offenbarte MerkmaleKommt die Ausnahme möglicherweise nicht zur Anwendung, prüfen wir auch technische Merkmale oder Verbesserungen, die nicht offenbart wurden. Wir erläutern, was veröffentlicht wurde und welche Aspekte weiterhin für einen Schutz in Betracht kommen können.

Beim Eintritt in die nationale Phase kann die auf den internationalen Anmeldetag bezogene Schonfrist bereits abgelaufen sein. Eine Erklärung in der internationalen Phase ersetzt nicht die Prüfung der japanischen Nachweisanforderungen.

07

Wie lassen sich die Kosten für ein Patent in Japan weiter senken?

Amtsgebührenermäßigungen und eine gezielte Vorbereitung vor der Prüfung können zusammenwirken.

Auch ausländische Anmelder können eine Ermäßigung der Prüfungsgebühr erhalten

KMU, natürliche Personen und Hochschulen, die die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, können für eine Ermäßigung oder Befreiung von JPO-Prüfungsgebühren in Betracht kommen. Berechtigte KMU zahlen die Hälfte der regulären Prüfungsgebühr; berechtigte Kleinunternehmen und KMU-Startups zahlen ein Drittel.

Berechtigte KMU1/2
Berechtigte Kleinunternehmen und KMU-Startups1/3

Die Bruchteile bezeichnen den nach der Ermäßigung zu zahlenden Anteil der regulären JPO-Prüfungsgebühr.

Wir kennen die Voraussetzungen und Antragsverfahren für Gebührenermäßigungen. Wir prüfen die verfügbaren Möglichkeiten und übernehmen die Antragstellung, damit eine übersehene Ermäßigung nicht zu unnötigen Amtsgebühren führt.

Teilen Sie uns die WO- oder PCT-Nummer und den Namen des Anmelders über das Anfrageformular mit. Wir prüfen die mögliche Kategorie und erläutern die ermäßigte Gebühr und die erforderlichen Schritte für den konkreten Fall.

Ermäßigte Gebühr anfragen →

Voraussetzungen und Antragszeitpunkt

Wir prüfen Branche, Kapital, Beschäftigtenzahl, Gründungsdatum und die Kontrolle durch Großunternehmen. Bei natürlichen Personen prüfen wir unter anderem die Einkommensverhältnisse, bei Hochschulen den Status der Einrichtung oder des Forschers. Bei gemeinsamen Anmeldungen richtet sich die Berechnung nach der Berechtigung und dem Anteil jedes Anmelders. Die Ermäßigung muss mit dem Prüfungsantrag beantragt werden; ein nachträglicher Antrag ist nicht möglich.

Ansprüche vor der Prüfung unter Wahrung des benötigten Schutzes prüfen

Die Prüfungsgebühr hängt von der Anspruchszahl ab. Wir prüfen Überschneidungen, geschäftliche Prioritäten und die japanischen Regeln für Anspruchsrückbezüge und besprechen eine geeignete Anspruchsstruktur. Wirtschaftlich wichtige Ansprüche sollten nicht allein aus Kostengründen gestrichen werden.

Vorhersehbare Offenbarungsprobleme vor der Einreichung behandeln

Wir prüfen uneinheitliche Begriffe im Ausgangstext, ausgelassene Beschreibungen von Bestandteilen und den Bezug zwischen Ansprüchen und Ausführungsbeispielen. Eine an den japanischen Klarheits- und Stützungserfordernissen orientierte Vorbereitung kann vermeidbare Beanstandungen und zusätzliche Erwiderungskosten verringern.

Einzelheiten und offizielle Hinweise des JPO

Für bestimmte KMU-Kategorien gilt eine Obergrenze von 180 Anmeldungen je japanischem Geschäftsjahr. Kleinunternehmen, KMU-Startups und Hochschulen gehören zu den ausgenommenen Kategorien. Die Ermäßigung betrifft JPO-Amtsgebühren; zugehörige Anwaltshonorare werden gesondert angeboten.

JPO: Berechtigung, Ermäßigungssätze und ausländische Anmelder (Japanisch) ↗
JPO: jährliche Obergrenze und Ausnahmen (Japanisch) ↗

Amtliche Quellen und Prüfungsrichtlinien

Angebot anfordern

Nennen Sie uns die WO-Nummer und Ihre Ziele. Wir prüfen die Angaben und erläutern die nächsten Schritte.

Angebot anfordern →

Allgemeine Informationen, geprüft am 15. Oktober 2026. Verfahren und Gebühren hängen von der Anmeldung ab und können sich ändern. Vor Annahme eines Einreichungsauftrags bestätigen wir den aktuellen Stand.
JPO: nationale Phase · JPO: Gebühren · WIPO