Tsubame IP Law Firm

PCT · NATIONALE PHASE IN JAPAN

Nationale Phase in Japan: Fristen, Unterlagen und Verfahren

Welche Unterlagen zu übersetzen sind, wie Änderungen behandelt werden und wann der Prüfungsantrag zu stellen ist: ein praktischer Leitfaden für den Eintritt in Japan.

Fuji und Kirschblüten am Kawaguchi-See · Foto: Midori (2010) · CC BY 3.0 · Beschnitten

Zwei getrennte Fristen

30 MonateEintrittsfrist, in der Regel ab dem frühesten Prioritätstag.
3 JahrePrüfungsantragsfrist ab dem internationalen Anmeldetag.

Der Eintritt ist in der Regel innerhalb von 30 Monaten ab dem frühesten Prioritätstag vorzunehmen. Der Prüfungsantrag ist grundsätzlich binnen drei Jahren ab dem internationalen Anmeldetag zu stellen. Wir verwalten beide Fristen getrennt.

Übersetzungseinreichung: Sonderfrist prüfen

Wird das Eintrittsformblatt in den letzten zwei Monaten der 30-Monats-Frist eingereicht, kann die japanische Übersetzung innerhalb von zwei Monaten nach dieser Einreichung nachgereicht werden. Eine frühere Einreichung gewährt nicht automatisch zwei zusätzliche Monate.

Es gilt keine allgemeine 32-Monats-Frist. Wir klären die konkreten Termine und ob wir einen Eilauftrag übernehmen können.

JPO: Fristen für PCT-Eintritt und Übersetzung ↗

Unterlagen für den Eintritt in die nationale Phase

  • Anmeldung: WO-/PCT-Nummer, Prioritätsangaben sowie Anmelder- und Erfinderdaten.
  • Anmeldungsunterlagen: Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und Zeichnungen in der ursprünglich eingereichten Fassung.
  • Änderungen: Änderungen nach PCT-Artikel 19 oder 34 und die in Japan weiterzuverfolgende Fassung.
  • Vorhandene Materialien: japanische Übersetzung, Sequenzdateien, Glossar und Rechercheunterlagen.

Wir prüfen zunächst öffentlich zugängliche Unterlagen und bitten anschließend um fehlende Materialien.

Vollmacht und Vertretung

Reicht ein in Japan ansässiger Vertreter das Eintrittsformblatt ein, ist in der Regel keine Vollmacht erforderlich. Andere Konstellationen, etwa eine Einreichung durch den Anmelder ohne Vertreter, bedürfen gesonderter Prüfung. Wir klären, welche Vertretungsnachweise für den Auftrag und spätere Verfahren erforderlich sind.

WIPO: Anforderungen und Vertretung in Japan ↗

Vorbereitung des Prüfungsantrags

Vor der Prüfung kontrollieren wir die vorgesehenen japanischen Ansprüche, die Übersetzung und die Offenbarungsgrundlage für Änderungen. Der Zeitpunkt kann an Geschäftsplanung, Auslandsverfahren und Budget ausgerichtet werden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen beraten wir auch zur beschleunigten Prüfung oder zum Patent Prosecution Highway (PPH).

Änderungen müssen innerhalb der ursprünglichen Offenbarung und der jeweiligen verfahrensrechtlichen Grenzen bleiben. Eine Beschleunigung garantiert keine Erteilung.

Prüfung und Bescheidserwiderung →

Wiedereinsetzung nach Fristversäumnis

Für Verfahrensfristen, bei denen eine Wiedereinsetzung möglich ist und die am oder nach dem 1. April 2023 versäumt wurden, gilt in Japan der Maßstab der unbeabsichtigten Versäumung anstelle des früheren Maßstabs des rechtfertigenden Grundes. Eine Wiedereinsetzung erfolgt nicht automatisch. Kontaktieren Sie uns bitte umgehend mit Aktenzeichen und Angaben zum Sachverhalt.

Voraussetzungen, Antragsfristen und Unterlagen

Wir prüfen die versäumte Handlung, den Sachverhalt, die maßgebliche Wiedereinsetzungsfrist sowie erforderliche Unterlagen und Gebühren. Übersetzungsfrist und Prüfungsantragsfrist werden getrennt beurteilt.

JPO: Abhilfe bei unbeabsichtigter Versäumung (Japanisch)

Vorveröffentlichung: vor der PCT-Anmeldung prüfen

Bei einer üblichen PCT-Anmeldung mit ausländischer Priorität wird die einjährige japanische Neuheitsschonfrist grundsätzlich von der Offenbarung bis zum internationalen Anmeldetag berechnet – nicht bis zum Prioritätstag.

Bei der Planung des Eintritts in Japan kann diese Frist bereits abgelaufen sein. Eine Vorveröffentlichung sollte daher vor der PCT-Anmeldung geprüft werden.

Zeitbeispiel und japanisches Nachweisverfahren

Wurde die Erfindung vor der Anmeldung etwa durch einen Fachartikel, eine Ausstellung, einen Verkauf oder eine Website offenbart, ist die japanische Neuheitsausnahme zu prüfen. Bei einer üblichen PCT-Anmeldung mit ausländischer Priorität muss die internationale Anmeldung grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Offenbarung eingereicht worden sein. Eine erste nationale Anmeldung innerhalb dieses Jahres genügt nicht zwingend, wenn die spätere PCT-Anmeldung außerhalb der Frist liegt.

Beispiel: Auf eine Offenbarung folgt nach zwei Monaten die erste nationale Anmeldung und weitere zwölf Monate später die PCT-Anmeldung. Der internationale Anmeldetag liegt dann vierzehn Monate nach der Offenbarung. Die Einhaltung der Prioritätsfrist und die Anwendbarkeit der japanischen Schonfrist sind getrennte Fragen.

Wird die Offenbarung erst bei der Planung des Japan-Eintritts erkannt, kann die maßgebliche Frist bereits vor der internationalen Anmeldung abgelaufen und eine Abhilfe über die Ausnahme ausgeschlossen sein. Der Eintritt selbst ist jedoch nicht stets zu spät: Bei erfüllten Voraussetzungen können die japanischen Formalitäten noch beim Eintritt erledigt werden. Der Antrag auf Anwendung der Ausnahme und die Nachweise sind grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen ab dem gesetzlichen „nationalen Bearbeitungsstichtag“ einzureichen. Eine Erklärung in der internationalen Phase ersetzt die gesonderten japanischen Nachweisanforderungen nicht.

Bitte übermitteln Sie Datum und Inhalt der Offenbarung, die verantwortliche Person oder Organisation, die ersten nationalen und internationalen Anmeldetage sowie Belege. Anwendbarkeit und etwaige Sonderbehandlungen werden im Einzelfall geprüft. Die Ausnahme begründet keinen Prioritätstag und beseitigt keinen davon unabhängigen Stand der Technik Dritter.

JPO: Verfahren zur Neuheitsausnahme (Japanisch) · JPO: PCT-Erklärungen und Nachweisanforderungen (Japanisch)

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Nennen Sie uns die WO-Nummer und Ihre Ziele. Wir prüfen die Angaben und erläutern die nächsten Schritte.

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Allgemeine Informationen, geprüft am 15. Oktober 2026. Verfahren und Gebühren hängen von der Anmeldung ab und können sich ändern. Vor Annahme eines Einreichungsauftrags bestätigen wir den aktuellen Stand.
JPO: nationale Phase · JPO: Gebühren · WIPO