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Kostenänderung des Japanischen Patentamts~Prüfantragskosten und Jahresgebühren~

Die Kosten des japanischen Patentamts für die Stellung des Prüfantrags sowie für Jahresgebühren ändern sich zum 1. April 2019. Die Kosten für den Prüfantrag (*) einer auf einer PCTßAnmeldung basierenden Patentanmeldung werden von derzeit 106.000 Yen um rund 17% auf 124.000 Yen erhöht. Diese Preiserhöhung gilt für alle Patente, für welche der Prüfantrag nach dem 1. April 2019 gestellt wird.
Andererseits werden beim Japanischen Patentamt gleichzeitig die Kosten für den Antrag auf Prüfung sowie die Jahresgebühren (1. – 10. Jahresgebühr) für kleine und mittlere Unternehmen sowie Beteiligungsgesellschaften usw. bis zu maximal 66% gesenkt. Diese Ermäßigungen stehen damit für eine Vielzahl der Anmelder ab dem 1. April 2019 zur Verfügung. Das japanische Patentamt hat darüberhinaus das Ermäßigungsantragsverfahren vereinfacht.
Ob ein Anmelder als kleines oder mittleres Unternehmen oder als Beteiligungsgesellschaften usw. definiert wird, legt das  japanischen Patentamts auf Grundlage der Gründungsjahre, der Dienstleistungsinhalte des Unternehmens, der Anzahl der Beschäftigten und des Kapitals fest. Dieses Ermäßigungssystem gilt für in- und ausländische Unternehmen gleichermaßen.

TSUBAME Patent Attorney Firm bietet Ihnen die Antragsstellung für 5000 Yen pro Patentanmeldung an. Wir stützen unseren Antrag dabei auf den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen.

 

Alter Tarif

Neuer Tarif

Prüfungsgebühr für gewöhnl. Patentanmeldung

118.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 2.400 Yen

138.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 4.000 Yen

Prüfungsgebühr für auf int’l Patentanmeldungen basierende Anmeldungen, für welche das JPO den int’l Recherchenbericht ausgestellt hat

71.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 2.400 Yen

83.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 2.400 Yen

Prüfungsgebühr für auf int’l Patentanmeldungen basierende Anmeldungen, für welche ein Patentamt außer dem JPO den internationalen Recherchenbericht ausgestellt hat

106.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 3.600 Yen

124.000 Yen + Anzahl der Ansprüche × 3.600 Yen

*Nach dem japanischen Patentgesetz ist der Prüfantrag für die Anmeldung innerhalb von 3 Jahren ab dem Anmeldetag erforderlich (internationaler Anmeldetag bei PCT-Anmeldung, naationaler Anmeldetag bei Pariser Verbandsübereinkunft).

 

Details des Ermäßigungstarifs

Kleine und mittlere Unternehmen / Natürliche Personen

Prüfungsgebühr: um 50% reduziert
Jahresgebühr (1. – 10. Jahresgebühr) : um 50% reduziert

Beteiligungsgesellschaften / Natürliche Personen

Prüfungsgebühr: um 33% reduziert
Jahresgebühr (1. – 10. Jahresgebühr) : um 33% reduziert

Universitäten / Staatliche Institute

Prüfungsgebühr: um 50% reduziert
Jahresgebühr (1. – 10. Jahresgebühr) : um 50% reduziert

TSUBAME Patent Attorney Firm unterstützt Sie bei der Anmeldung von Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken sowie bei der Rechteverwaltung in Japan, China und Korea. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

 

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