Verwaltung von Schutzrechten

  1. Startseite
  2. Verwaltung von Schutzrechten

Verwaltung von Schutzrechten

Um Ihre eingetragenen Schutzrechte zu erhalten, müssen regelmäßig Jahresgebühren
an das Japanische Patentamt (JPO) gezahlt werden oder im Falle von Marken ein
Verlängerungsantrag gestellt werden.

Unsere Kanzlei kann Ihnen die Fristenverwaltung für Ihre Schutzrechte zu einem günstigen Preis anbieten.

Zusammenfassung zur Schutzrechtverwaltung

  • 1.Um Ihre Schutzrechte aufrecht zu erhalten, müssen die Jahresgebühren fristgerecht eingezahlt werden.
    Unsere Firma bietet Ihnen einen Verwaltungsservice für Ihre Schutzrechte an, und erinnert spätestens einen Monat vor Ablauf von Fristen an die notwendigen Prozeduren.
  • 2.Wenn Sie die Adresse oder den Inhaber des Rechts gleichzeitig ändern möchten, werden wir diese Services einmalig anrechnen.

Kosten für die Schutzrechtverwaltung

Jahresgebühren für Patente

Anwaltshonorar: JPY 20.000
Offizielle Gebühr:

Für jede Jahresgebühr für das 1. bis 3. Jahr: JPY 2.100 + Anzahl der Ansprüche * JPY 200
Für jede Jahresgebühr für das 4. bis 6. Jahr: JPY 6.400 + Anzahl der Ansprüche * JPY 500
Für jede Jahresgebühr für das 7. bis 9. Jahr: JPY 19.900 + Anzahl der Ansprüche * JPY 1.500
Für jede Jahresgebühr ab dem 10. Jahr: JPY 55.400 + Anzahl der Ansprüche * JPY 4.300
Jahresgebühren für Gebrauchsmuster

Anwaltshonorar: JPY 20.000
Offizielle Gebühr:

Für jede Jahresgebühr für das 4. bis 6. Jahr: JPY 6.100 + Anzahl der Ansprüche * JPY 300
Für jede Jahresgebühr ab dem 7. Jahr: JPY 18.100 + Anzahl der Ansprüche * JPY 900
  • ※ Die ersten drei Jahresgebühren werden bei der Anmeldung gezahlt.
Jahresgebühren für Geschmacksmuster

Anwaltshonorar: JPY 20.000
Offizielle Gebühr:

Für jede Jahresgebühr für das 1. bis 3. Jahr: JPY 8.500
Für jede Jahresgebühr ab dem 4. Jahr: JPY 16.900

Kosten für die Verlängerung von Marken

Relevante Gebühren bei der Verlängerung einer Marke

Zur Verlängerung von Marken

Definition der Markenverlängerung
Der Markenschutz gilt für 10 Jahre ab dem Tag der Registrierunggenehmigung. Der Markenschutz soll die Reputation eines Unternehmens schützen. Dementsprechend kann der Markenschutz unendlich verlängert werden, wodurch semi-permanente Markenrechte entstehen.

Auf Antrag kann ein Markenrecht alle zehn Jahre um weitere zehn Jahre verlängert werden.

Außerdem kann anstelle einer einmaligen Zahlung der Gebühren für zehn Jahre auch eine Ratenzahlung gewählt werden. In diesem Fall wird zweimal je für fünf Jahre vorausgezahlt.
Frist zur Stellung des Verlängerungsantrags
Ein Verlängerungsantrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf des Markenschutz beantragt werden. Eine Verlängerung kann auch noch sechs Monate nach Ablauf des Markenschutzes beantragt werden. Dann werden jedoch Zuschlagsgebühren fällig, welche genau so hoch sind wie die einfache Verlängerungsgebühr.
Wenn nach Ablauf der Schutzdauer einer Marke kein Antrag auf Verlängerung gestellt wird, stellt die fortgesetzte Nutzung dieser Marke eine Verletzung des Rechts einer ähnlichen eingetragenen Marke dar, deren Inhaber eine einstweilige Verfügung gegen eine solche Verwendung beantragen und einen Antrag auf Entschädigung stellen kann. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, eine Verlängerung zu beantragen, wenn Sie Ihre Marke weiterhin verwenden möchten.
  1. Startseite
  2. Verwaltung von Schutzrechten

TOP