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Zulassungsbescheide für Patente und Marken im Oktober (Patente: 20; Designs: 5; Marken: 12)

Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Kommunikationstechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion D - Textilien; Papier), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Zahnheilkunde), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 23. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 16. Oktober wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 16. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 16. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 9. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion A - Täglicher Lebensbedarf), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion F - Maschinenbau; Beleuchtung; Heizung; Waffen; Sprengen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 30. Oktober wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 2. Oktober wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 2. Oktober wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.

Am 2. Oktober wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
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