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Zulassungsbescheide für Patente und Marken im Februar (Patente: 10; Designs: 15; Marken: 11)

Am 26. Februar wurde für das Patent (Geräte), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 26. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 26. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 26. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 26. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.

Am 19. Februar wurde für das Patent (Sektion H - Elektrotechnik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 19. Februar wurde für das Patent (Sektion A - Täglicher Lebensbedarf), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.

Am 12. Februar wurde für das Patent (Geräte), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Geräte), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Sektion G - Physik), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Sektion C - Chemie; Hüttenwesen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Patent (Feste Strukturen), für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für das Geschmackssmuster, für welches wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 12. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 5. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 5. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.
Am 5. Februar wurde für die Marke, für welche wir der ernannte Vertreter sind, vom Japanischen Patentamt ein Zulassungsbescheid ausgestellt.

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